Sobald Sie das Auto abgemeldet haben, ist es Ihnen nicht gestattet, es weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Allerdings dürfen Sie das Auto auf Ihrem eigenen Privatgelände behalten, solange es nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Sollten Sie sich dazu entscheiden, das Auto zu verkaufen, müssen Sie den potenziellen Käufer darauf hinweisen, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.