Beim Kauf eines gebrauchten Autos ist es oft ein Wunsch, das Fahrzeug vor dem Kauf zu testen. Dafür ist in der Regel ein gültiges Kennzeichen erforderlich. Händler, die im Autohandel tätig sind, können jedoch auf ein Händlerkennzeichen zurückgreifen und müssen so kein neues Kennzeichen beantragen. Dies ist auch für Überführungsfahrten von gekauften Autos zum Händler oder Käufer oft der Fall. Somit spielen Händlerkennzeichen im Zusammenhang mit dem Autoankauf, insbesondere bei Probefahrten, eine wichtige Rolle.