Wenn man sein Auto als Privatperson verkauft, ist man in der Regel nicht dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen, da man nicht gewerblich tätig ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn man als gewerblicher Händler oder Unternehmer ein Fahrzeug verkauft. In diesem Fall muss Mehrwertsteuer berechnet und an den Staat abgeführt werden.